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Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII Die Erziehungsbeistandschaft wird in Einzelterminen den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen angepasst, haben zudem folgende Inhaltsschwerpunkte: - Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen - Entwicklung einer Zukunftsperspektive - Unterstützung zur Konfliktlösung - Krisenbewältigung
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