Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft wird in Einzelterminen den individuellen Bedürfnissen

der Klientinnen angepasst, haben zudem folgende Inhaltsschwerpunkte:

 

- Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen

- Entwicklung einer Zukunftsperspektive

- Unterstützung zur Konfliktlösung

- Krisenbewältigung