Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft wird in Einzelterminen den individuellen Bedürfnissen
der KlientInnen angepasst. Sie hat zudem folgende Inhaltsschwerpunkte:
- Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen
- Entwicklung einer Zukunftsperspektive
- Unterstützung zur Konfliktlösung
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Angebote wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.