Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft wird in Einzelterminen den individuellen Bedürfnissen

der KlientInnen angepasst. Sie hat zudem folgende Inhaltsschwerpunkte:

  • Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen
  • Entwicklung einer Zukunftsperspektive
  • Unterstützung zur Konfliktlösung
  • Krisenbewältigung


Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Angebote wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.

 
 
 
 
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